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Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand der Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag.
Grundlage hierfür ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA),

bei dem verschiedene Lebensbereiche bewertet und mit Punkten gewichtet werden.

Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27,5 Punkte
Pflegegrad 1 liegt bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Oft bestehen erste
Einschränkungen im Alltag oder bei organisatorischen Tätigkeiten.


Leistungen bei Pflegegrad 1:
• Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
• Pflegehilfsmittel: bis zu 42 € monatlich
• Hausnotruf: Zuschuss möglich
• Wohnraumanpassung: bis zu 4.180 € je Maßnahme
• Pflegeberatung und Beratungsbesuche
Pflegegeld oder Pflegesachleistungen stehen bei Pflegegrad 1 noch nicht zur Verfügung.


Pflegegrad 2
27,5 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Viele Betroffene
benötigen bereits regelmäßige Unterstützung im Alltag.


Leistungen bei Pflegegrad 2:
• Pflegegeld: 347 € monatlich
• Pflegesachleistungen: bis zu 796 € monatlich
• Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
• Tages- und Nachtpflege
• Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
• Pflegeberatung und Unterstützungsangebote


Gemeinsames Entlastungsbudget:
Ab Pflegegrad 2 steht zusätzlich ein gemeinsames Jahresbudget für Verhinderungs- und
Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu 3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.
Gerade Angehörige können dadurch zeitweise entlastet und zusätzliche
Unterstützungsmöglichkeiten flexibel genutzt werden.


Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 3 liegt bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Der
Unterstützungsbedarf nimmt deutlich zu und betrifft häufig mehrere Bereiche des täglichen Lebens.

 

Leistungen bei Pflegegrad 3:
• Pflegegeld: 599 € monatlich
• Pflegesachleistungen: bis zu 1.497 € monatlich
• Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
• Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.357 € monatlich
• Pflegehilfsmittel und Zuschüsse
• Pflegeberatung und Unterstützungsangebote


Gemeinsames Entlastungsbudget:
Zusätzlich steht ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege von bis zu 3.539 €
pro Kalenderjahr zur Verfügung.


Dieses Budget kann genutzt werden, um pflegende Angehörige gezielt zu entlasten oder
vorübergehende zusätzliche Unterstützung sicherzustellen.
Gerade in dieser Situation stoßen Angehörige häufig an ihre Belastungsgrenzen und benötigen
zusätzliche Unterstützung und Entlastung.


Pflegegrad 4
70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 4 beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind
häufig in vielen Bereichen des Alltags auf intensive Unterstützung angewiesen.

 

Leistungen bei Pflegegrad 4:
• Pflegegeld: 800 € monatlich
• Pflegesachleistungen: bis zu 1.859 € monatlich
• Tages- und Nachtpflege: bis zu 1.859 € monatlich
• Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
• Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen
• Pflegeberatung und Unterstützungsangebote
Gemeinsames Entlastungsbudget:


Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege steht ein gemeinsames Jahresbudget von bis zu 3.539 € pro
Kalenderjahr zur Verfügung.
Dadurch können Angehörige entlastet und zusätzliche Versorgungsangebote flexibel in Anspruch
genommen werden.


In vielen Fällen besteht ein hoher organisatorischer und pflegerischer Aufwand, der Angehörige
körperlich und emotional stark belasten kann.


Pflegegrad 5
90 bis 100 Punkte
Pflegegrad 5 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Viele Betroffene benötigen umfassende Unterstützung in nahezu allen Bereichen des täglichen
Lebens.

 

Leistungen bei Pflegegrad 5:
• Pflegegeld: 990 € monatlich
• Pflegesachleistungen: bis zu 2.299 € monatlich
• Tages- und Nachtpflege: bis zu 2.085 € monatlich
• Entlastungsbetrag: 131 € monatlich
• Umfangreiche Unterstützungs- und Entlastungsleistungen
• Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen


Gemeinsames Entlastungsbudget:
Zusätzlich steht ein gemeinsames Budget für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege in Höhe von bis zu
3.539 € pro Kalenderjahr zur Verfügung.


Gerade in komplexen Versorgungssituationen schafft dieses Budget zusätzliche Entlastungs- und
Unterstützungsmöglichkeiten für Betroffene und Angehörige.
Gerade in diesen Situationen sind verlässliche Ansprechpartner, eine strukturierte Versorgung und
eine verständliche Begleitung besonders wichtig.

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