

Die Einstufung in einen Pflegegrad erfolgt anhand der Selbstständigkeit eines Menschen im Alltag.
Grundlage hierfür ist das sogenannte Neue Begutachtungsassessment (NBA),
bei dem verschiedene Lebensbereiche bewertet und mit Punkten gewichtet werden.
Pflegegrad 1
12,5 bis unter 27,5 Punkte
Pflegegrad 1 liegt bei einer geringen Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Oft bestehen erste
Einschränkungen im Alltag oder bei organisatorischen Tätigkeiten.
Pflegegrad 2
27,5 bis unter 47,5 Punkte
Pflegegrad 2 beschreibt eine erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Viele Betroffene
benötigen bereits regelmäßige Unterstützung im Alltag.
Pflegegrad 3
47,5 bis unter 70 Punkte
Pflegegrad 3 liegt bei einer schweren Beeinträchtigung der Selbstständigkeit vor. Der
Unterstützungsbedarf nimmt deutlich zu und betrifft häufig mehrere Bereiche des täglichen Lebens.
Pflegegrad 4
70 bis unter 90 Punkte
Pflegegrad 4 beschreibt eine schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Betroffene sind
häufig in vielen Bereichen des Alltags auf intensive Unterstützung angewiesen.
Pflegegrad 5
90 bis 100 Punkte
Pflegegrad 5 beschreibt die schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen
Anforderungen an die pflegerische Versorgung.
Viele Betroffene benötigen umfassende Unterstützung in nahezu allen Bereichen des täglichen
Lebens.